In Deutschland gelten die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) und das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Gesetze enthalten Vorschriften, die das EU-Recht in Deutschland umsetzen oder weitere Vorgaben machen.
In der LMHV Anlage 1 ist genau beschrieben, welche Inhalte in eine Personalhygiene-Schulung gehören.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt den Umgang mit ansteckenden Krankheiten. Du brauchst eine Erstbelehrung nach IfSG § 42, 43 vom Gesundheitsamt und alle 2 Jahre eine Folgebelehrung.
Es gibt noch weitere Gesetze, die beim Umgang mit Lebensmitteln relevant sind:
- LFGB: Das ist das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Es regelt unter anderem die Anforderungen an Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Das sind zum Beispiel Boxen, Verpackungen und Kochgeschirr.
- Produkthaftungsgesetz: Hierin sind Schadensersatzansprüche geregelt. Diese gelten, wenn ein Produkt einem anderen schadet. Der Hersteller ist dann zu Schadensersatz verpflichtet.
- LMIDV = Lebensmittelinformationsdurchführungsverordnung: Hierin ist geregelt, wie Kunden über Allergene und über Zusatzstoffe informiert werden müssen.