Schulung Lebensmittelrecht aktuell 2025 Aktuelle Entwicklungen - Gefahren erkennen, Strafen vermeiden
Lebensmittelunternehmen unterliegen einer Vielzahl von Verordnungen. Die Anforderungen an Kennzeichnung, Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Lebensmittelinformation sind strikt. Bei Verstößen drohen Veröffentlichung, Bußgeld oder Strafen. Vermeiden Sie diese, mit einer regelmäßigen Weiterbildung Lebensmittelrecht.
Mit dieser Schulung zum Lebensmittelrecht bleiben Sie auf dem Laufenden über aktuelle Entwicklungen und Urteile im Bereich Lebensmittelrecht. So können Sie sicherstellen, dass Sie gesetzeskonforme Produkte herstellen und Strafen vermeiden.
In diesem spannenden Online-Seminar Lebensmittelrecht erhalten Sie von Rechtsanwalt Dr. iur. Boris Riemer, Experte für Lebensmittelrecht, aktuelle Informationen zum Thema Lebensmittelrecht. Das Seminar umfasst die Themen Irreführung, Chargenvermutung, ALS und ALTS, Transparenzvorschriften aus LFGB § 40 Abs. 1 a und Lebensmittelinformationsverordnung.
Neue Themen werden vor der jeweiligen Schulung Lebensmittelrecht ergänzt. Auf branchenspezifische Fragen erhalten Sie individuelle Antworten.
Unsere Weiterbildung Lebensmittelrecht ist:
- Anwendbar: In Ihrem Unternehmen
- Praxisbezogen: Viele Praxisbeispiele
- Mit Praxistrainern: Jurist für Lebensmittelrecht
Jetzt buchen:
- Auch als inhouse Schulung
- Detailliertes Handout mit aktuellen lebensmittelrechtlichen Themen und Urteilen
- Mit Fragerunde für individuelle Fragestellungen
Nächster freier Termin – jetzt buchen:
- Dienstag, 4.11.2025 von 09:00-12:30
- Weitere Termine oder inhouse Schulungen auf Anfrage an info@praxistrainings-lms.de
Kurz & knapp: In dieser Fortbildung zum Lebensmittelrecht behandeln wir die folgenden Themen:
Wichtige Neuigkeiten in der Rechtsprechung aus 2025, zum Beispiel:
- Irreführung: am Beispiel Dubai Schokolade
- Chargenvermutung
- ALS und ALTS: Fehlende Bindungswirkung von ALS und ALTS Beschlüssen – vor Zivil- und Verwaltungsgerichten; Anforderungen an die Einzelfallbetrachtung zur Beurteilung unsicherer Lebensmittel
- Transparenzvorschriften: Update § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) – neue Urteile zur Unverzüglichkeit
- Lebensmittelinformation: Rechtsprechungen zu Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), z.B. zu Health Claims
- Fragen der Teilnehmenden: Offener Austausch & Diskussion (ca. 30 Minuten)
Hinweis: Grundlagenschulung Lebensmittelrecht
Möchten Sie nicht nur eine Aktualisierung, sondern die Grundlagen Lebensmittelrecht kennenlernen?
Dann informieren Sie sich jetzt über unsere Grundlagenschulung Lebensmittelrecht:
Alle Informationen zur Fortbildung in Lebensmittelrecht

Die Weiterbildung Lebensmittelrecht besteht aus einer Online Schulung von 09:00-12:30.
Dieses wird von unserem erfahrenen Praxistrainer für Lebensmittelrecht moderiert.
Unser Fachmann zum Thema ist Dr. iur. Boris Riemer. Sie erhalten die Seminarunterlagen als PDF und können in der Fragerunde Ihre spezifischen Fragen stellen.
Vorteile unserer Schulung Lebensmittelrecht aktuell
Von Experten
PraxistrainerInnen
Kleine Gruppen
Max. 12 Teilnehmer
Online
Ohne Reisezeiten
Unterlagen
Direkt als PDF
Für Gruppen*
Sonderkonditionen
Unternehmen
Individuell anpassbar**
* Für Gruppen: Melden Sie sich unter info@praxistrainings-lms.de, um ein individuelles Angebot zu erhalten.
** Für Unternehmen: Nach Absprache bieten wir unsere Schulungen auch inhouse an. Anfrage an: info@praxistrainings-lms.de.
Aktuelle Rechtsprechung 2025: Was Sie jetzt wissen sollten
Die rechtlichen Anforderungen an die Lebensmittelwirtschaft entwickeln sich stetig weiter. Gerade für Fachkräfte in Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung ist es entscheidend, auf dem neuesten Stand zu bleiben. In unserer aktuellen Übersicht werfen wir einen Blick auf besonders relevante Urteile und Entwicklungen aus dem Jahr 2025:
Irreführung – Das Beispiel „Dubai-Schokolade“
Ein aufsehenerregender Fall rund um eine vermeintliche „Dubai-Schokolade“ zeigt erneut, wie schnell Werbeaussagen und Aufmachungen von Produkten als irreführend eingestuft werden können. Die Rechtsprechung macht deutlich: Die geografische Herkunft, verwendete Begrifflichkeiten und gestalterische Elemente müssen eindeutig und belegbar sein. Für die Praxis bedeutet das: Kennzeichnung und Produktpräsentation regelmäßig prüfen und ggf. anpassen.
Chargenvermutung – Wann reicht die Rückverfolgbarkeit?
Die sogenannte Chargenvermutung bleibt ein zentraler Punkt bei Beanstandungen. Gerichte haben 2025 klargestellt, unter welchen Umständen davon ausgegangen werden kann, dass alle Produkte einer Charge gleichermaßen betroffen sind. Besonders im Kontext von Rückrufen oder behördlichen Maßnahmen ist dieses Prinzip relevant – für Betriebe kann das große wirtschaftliche Auswirkungen haben.
ALS & ALTS: Keine automatische Bindungswirkung vor Gericht
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, wie Beschlüsse der ALS (Arbeitsgemeinschaft lebensmittelrechtlicher Sachverständiger) und ALTS (Arbeitsgemeinschaft lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder) juristisch zu bewerten sind. Die aktuelle Rechtsprechung zeigt deutlich: Diese Beschlüsse entfalten keine automatische Bindungswirkung – weder vor Zivil- noch vor Verwaltungsgerichten. Vielmehr kommt es auf eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung an, insbesondere bei der Beurteilung sogenannter unsicherer Lebensmittel.
Transparenzpflichten – § 40 LFGB neu im Fokus
Die Transparenzregelung nach § 40 Abs. 1a LFGB bleibt ein Dauerbrenner. Neue Urteile beschäftigen sich insbesondere mit der Auslegung des Begriffs „unverzüglich“ – also wann und wie schnell Behörden Verbraucher öffentlich informieren müssen. Das betrifft auch Unternehmen, die von behördlichen Veröffentlichungen betroffen sein könnten. Hier ist besondere Aufmerksamkeit und ggf. rechtliche Beratung gefragt.
Lebensmittelinformationen – Aktuelle Entscheidungen zur LMIV
Auch im Bereich der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) hat es neue Entscheidungen gegeben – etwa zur Auslobung gesundheitsbezogener Angaben (Health Claims) oder zur Sichtbarkeit und Lesbarkeit von Pflichtangaben. Solche Urteile wirken sich unmittelbar auf die tägliche Kennzeichnungspraxis aus und sollten im QM/QS stets beachtet werden.
Fragerunde – 30 Minuten
An dieser Stelle kommen Sie zu Wort und haben die Möglichkeit, Ihre Fragen direkt mit dem Experten Dr. iur. Boris Riemer zu besprechen.
Zielgruppe der Schulung Lebensmittelrecht:
Generell richtet sich die Weiterbildung Lebensmittelrecht an Mitarbeitende von Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelherstellern. Ziel ist es, Ihnen das erforderliche Fachwissen zur Umsetzung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben in Ihrem Unternehmen zu vermitteln und Ihnen praxisorientierte Ansätze zu zeigen, wie Sie diese erfüllen und umsetzen.
Im Speziellen sind folgende Berufsgruppen gefragt:
- Qualitätsmanager /-beauftragte, Hygienebeauftragte, HACCP-Teamleiter*innen /-mitglieder
- Fach- oder Führungskräfte aus der Lebensmittelindustrie, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, dem Lebensmittelhandwerk und ähnlichen Industrien
- Interne Auditor*innen
Vorteile des Kurs für Lebensmittelrecht
Als Lebensmittelunternehmen stehen Sie in der Verantwortung, Lebensmittel gesetzeskonform herzustellen und zu kennzeichnen. In diesem praxisorientierten Online-Seminar zeigen wir Ihnen die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung, relevante Urteile und Beschlüsse rund um das Thema Lebensmittelrecht. Dabei arbeiten wir an vielen Beispielen und stellen Ihnen, wenn möglich, vor, wie Sie diese im Unternehmen umsetzen können. In der Fragerunde können Sie spezifische Fragen stellen.
Häufige Fragen zur Schulung Lebensmittelrecht
Dauer: Wie lange geht die Weiterbildung aktuelles Lebensmittelrecht?
- Ca. 3,5 h Stunden für die Online Schulung
- Wichtig: Sorgen Sie für eine störungsfreie Umgebung und einen stabilen Internetzugang vom PC aus.
Zertifikat: Erhalte ich nach Abschluss ein Zertifikat?
Nachdem Sie die Schulung absolviert haben, erhalten Sie ein Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung Lebensmittelrecht: Aktuelle Entwicklungen
Buchung: Wie buche ich? Gibt es Gruppen-Angebote?
Buchen Sie direkt über diese Webseite oder fragen Sie eine Buchung auf Rechnung unter info@praxistrainings-lms.de an.
Wenn Sie die Schulung für mehrere Personen buchen möchten, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@praxistrainings-lms.de. Gerne bieten wir die Schulung auch als inhouse Schulung an.
Ihr Experte für Lebensmittelrecht
Dr. iur. Boris Riemer ist Rechtsanwalt / Partner bei Seitz & Riemer, Experten für sämtliche Fragen zum deutschen, schweizerischen und europäischen Wettbewerbs- und Kartellrecht und zum Recht der Life Sciences, insbesondere zum Lebensmittel- und Arzneimittelrecht. Dr. Riemer ist Mitglied im Rechtsausschuss des Verbands Lebensmittel Deutschland e.V. (vormals BLL), Berlin, außerdem Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg für Lebensmittelrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht. Sein Fokus liegt im Lebensmittelrecht und im gewerblichen Rechtsschutz.

Dr. Boris Riemer
Lebensmittelrecht
Ich helfe Ihnen, neue Gesetzgebungen zu kennen, umzusetzen und rechtskonform zu arbeiten. Mein Fokus liegt dabei auf Änderungen und Rechtsprechungen zu LMIDV, LFBG, ALS und ALTS.
Buchung auf Rechnung:
Sie möchten als Unternehmen gerne auf Rechnung buchen? Kein Problem!
Doris Brandes –
Ich konnte am 28. Juni 2023 bei Praxistraining-LMS an dem Online-Seminar „Lebensmittelrecht: aktuelle Entwicklungen“ mit Referent Boris Riemer teilnehmen. Das Training war, wie ich es schon in diversen Seminaren von der Veranstalterin Jenny Ziegler miterleben durfte, sehr professionell vorbereitet und organisiert.
Aktuell habe ich beruflich gerade mit einem Rückruf bei einem Kunden zu tun, und konnte mir aufgrund des großen Fachwissens des erfahrenen Referenten, und der sehr umfangreich mit Beispielen ausgestatteten Schulung, sowie in der anschließenden Fragerunde sehr viel Wissenswertes und handfeste Informationen zu meinen Problemstellungen einholen.
Rechtsanwalt Dr. jur. Boris Riemer, Experte für Lebensmittelrecht, konnte die entsprechenden Rechtspassagen und trockenen Verordnungen erfrischend gut und für alle verständlich in die „Bürger-Normalsprache“ übersetzen, und mit anschaulichen Beispielen „garnieren“.
Die Seminar-Unterlagen wurden nach dem Training von Dr. Riemer sogar noch mit Rechtsbeispielen und Urteilen zu von den Teilnehmern speziell angefragten Problemfällen zusätzlich ergänzt.
Ich kann die Seminare bei Praxistraining-LMS auf jeden Fall mit Begeisterung weiterempfehlen!