Schon seit 2011 regelt die EU-Verordnung Nr. 10/2011 die Vorgaben für Kunststoffmaterialien und -gegenstände mit Lebensmittelkontakt: Die fast 100 Seiten lange Verordnung geht dabei ins Detail und regelt viele wichtige Themen, von der Herstellungspraxis, bis hin zur Konformitätserklärung. Die Herausforderungen liegen im Detail. Folgende Fragen sind für Ihre Arbeit und Ihr Unternehmen relevant:
- Muss ich eine Konformitätserklärung prüfen oder reicht es, sie zu haben?
- Was kann ich tun, wenn mein Lieferant – oft im EU-Ausland – mir keine Konformitätserklärung schickt oder die Erklärung anders ist als die, die ich kenne?
- Wann kann ich eine Risikobewertung einsetzen?
Wenn Sie bisher keine sicheren Antworten auf diese Fragen haben, hilft Ihnen unsere Schulung “Konformitätserklärung verstehen”. Unser IFS-Experte Ben Buhlmann gibt Ihnen kompakt und schlüssig die richtigen Antworten an die Hand. In Kürze lauten diese:
- Ja, Konformitätserklärungen müssen vor deren Verwendung geprüft werden.
- Auch für Materialien und Gegenstände aus dem EU-Ausland müssen Konformitätserklärungen vorliegen, und sie müssen den EU-Vorgaben entsprechen.
- Für Teile mit kurzem Produktkontakt kann eine Risikobewertung ausreichen.
Für weitere Informationen sowie individuelle Angebote kontaktieren Sie uns unter info@praxistrainings-lms.de.
Termine sind jeweils von 09:00-12:00 für 325 € + MwSt. – zur Terminübersicht
Praxistrainings-LMS schult interaktiv und abwechslungsreich – damit keine Fragen offenbleiben.
Quellen: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:012:0001:0089:DE:PDF