Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz (E-Learning)
Arbeiten Sie mit Lebensmitteln? Dann brauchen Sie einmal eine Erstbelehrung vom Gesundheitsamt* und danach alle zwei Jahre eine Folgebelehrung! Führen Sie die Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz jetzt online durch.
Wir bieten Ihnen die Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz online als interaktives und abwechslungsreiches E-Learning. Buchen Sie entweder für einzelne Mitarbeiter direkt online über “Angebot buchen” oder für Gruppen über “Gruppenbuchung“.
Dieser interaktive Onlinekurs orientiert sich an den gesetzlichen Anforderungen zum IfSG: Verordnung IfSG § 42, IfSG § 43.
Ihre Vorteile der IfSG-Folgebelehrung:
- Gesetzliche Vorgaben: Erfüllt
- Sofort starten: Bezahlen und sofort starten
- Interaktiv: Mit Videos, vielen Bildern und Tests
- Intuitiv: Einfach erklärt, in 16 Sprachen
- Nachhaltig: Dank vieler Interaktionen und Videos
Erst unverbindlich testen?
Jetzt buchen und sofort starten:
Für Unternehmen (auf Rechnung):
* Die Erstbelehrung nach IfSG § 42, 43 (auch Gesundheitszeugnis oder Rote Karte genannt) müssen Sie beim Gesundheitsamt durchführen. Online bietet dies z.B. das Gesundheitsamt Hameln an.
Vorteile des E-Learnings Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz online
Sofort starten
Zahlen und starten
Zertifikat
Direkt als PDF
16 Sprachen*
einfach verständlich
Interaktiv
Bilder, Videos, Tests
Schnell
Ca. 25 Minuten
Für Gruppen**
Sonderkonditionen
* Übersetzungen: Für die Übersetzungen nutzen wir Google Translate. Nur so können wir unsere günstigen Preise halten. Sollte sich einmal der Fehlerteufel einschleichen, dann korrigieren wir diesen gerne. Informieren Sie uns per E-Mail an info@praxistrainings-lms.de). Videos werden auf Deutsch oder Englisch angezeigt. Weitere Sprachen fügen wir auf Anfrage gerne kostenfrei hinzu.
** Für Gruppen: Melden Sie sich unter info@praxistrainings-lms.de und wir richten Ihnen einen Gruppenzugang ein. Folgende Rabatte gelten für Gruppen: Ab 10 Personen bieten wir 10 % Rabatt auf den Kurspreis an, 30 % Rabatt ab 50 Personen. Weitere auf Anfrage. Accounts bleiben mindestens 4 Wochen aktiv.
Wofür brauche ich eine Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz?
Gesetzliche Grundlagen laut Infektionsschutzgesetz:
Krankheitserreger in Lebensmitteln führen oft zu Krankheiten, wenn diese über Essen von anderen Menschen aufgenommen werden. Diese durch Lebensmittel hervorgerufenen Krankheiten sind oft durch Erbrechen oder Durchfall gekennzeichnet. Sie können aber auch schlimmere Folgen haben.
Durch das Infektionsschutzgesetz können Sie Erkrankungen, die über Lebensmittel übertragen werden, erkennen und eine Übertragung über Lebensmittel vermeiden. Damit schützen Sie Ihre Mitmenschen und halten die gesetzlichen Vorgaben zum Infektionsschutz ein.
Führen Sie eine Tätigkeit mit Lebensmitteln aus?
Dann sieht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) nach § 42, 43 vor, dass Sie eine Erstbelehrung zum Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt durchführen. Wenden Sie sich hierzu an Ihr zuständiges Gesundheitsamt. Es ist Ihre Pflicht, diese Belehrung in Form einer Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 42,43 alle zwei Jahre zu wiederholen. Außerdem ist es erforderlich, dass sie jährlich eine Schulung zur Lebensmittelhygiene sowie eine Allergen-Schulung durchführen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, können Sie auch unser Hygiene-Paket buchen, so decken Sie alle Pflichtschulungen (§ 4 LMHV + Folgebelehrung IfSG § 42,43 + Allergene) ab.
Pflichtschulungen zu LMHV & IfSG in der Übersicht:
- Erstbelehrung Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 42, 43 (auch Gesundheitszeugnis oder Rote Karte genannt) vom Gesundheitsamt (bspw. vom Gesundheitsamt Hameln) (einmalig)
- Lebensmittelhygiene-Schulung (jährlich)
- Allergen-Schulung
- Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz (IfSG) § 42, 43 (alle 2 Jahre)
Buchen Sie unser günstiges Hygiene-Paket, um Ihre regelmäßige Schulungspflicht umzusetzen.
Welche Berufsgruppen brauchen eine Belehrung nach IfSG § 42, 43?
- Tätigkeitsbereiche in Zusammenhang mit dem Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen bestimmter Lebensmittel, bei denen unmittelbarer Kontakt besteht oder eine anderweitige Übertragung von Krankheitserregern möglich ist.
- Jegliche Tätigkeit zum Beispiel in der Gastronomie, in Küchen von Restaurants, Imbissen, Gaststätten oder bei Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie Altenheime, Schulen, Kindergärten etc.
- Milch, Milcherzeugnisse, Eiprodukte
- Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte
- Baby- und Kleintiernahrung
- Speiseeis, Backwaren (mit nicht durchbackener Füllung oder Auflage)
- Salate (Feinkost, Rohkost oder Kartoffeln), Sprossen, Keimlinge und Samen zum Rohverzehr
- Marinaden, Mayonnaise
Folgebelehrung IfSG: Von Experten erstellt
Jennifer Ziegler
Inhaberin & Trainerin
Mit viel Liebe zum Thema erstelle ich die Inhalte unserer E-Learnings. Dabei nutze ich Beispiele, Videos, Animationen und Bilder.
Dr. Anke Albert
Sprachexpertin
Ich sorge dafür, dass auch Menschen, die deutsch als Fremdsprache sprechen, die Inhalte gut verstehen können.
Andrea Dreusch
Fachexpertin
Lebensmittel müssen sicher sein. Um dies zu erreichen, werden in diesem E-Learning komplexe Themen mitarbeitergerecht dargestellt.
Inhalte E-Learning Folgebelehrung IfSG § 42, 43
Die Folgebelehrung online (E-Learning) beinhaltet:
- 4 Kapitel
- 2 Videos
- 3 Wissenstests
- Abschluss-Test
- persönliches Zertifikat
Kapitel 1:
Warum gibt es das Infektionsschutzgesetz (IfSG)?
- Sensibilisierung und Ziele des Infektionsschutzgesetzes
Kapitel 2:
Wer und was ist vom IfSG §§ 42, 43 betroffen?
- Vom Infektionsschutzgesetz betroffene Personen
- Vom Infektionsschutzgesetz betroffene Lebensmittel
- Wissenstest
Kapitel 3:
Was muss ich tun, um das Infektionsschutzgesetz einzuhalten?
- Verantwortung für das Infektionsschutzgesetz
- Tätigkeitsverbot: erkennen und befolgen
- Meldepflichtige Krankheiten: erkennen
- Meldepflicht: verstehen und einhalten
- “Ausscheider”
- Hautverletzungen und Hautkrankheiten: richtig handeln
- Wissenstest
Kapitel 4:
Gut zu wissen und rechtliche Grundlagen
- Erstbelehrung nach IfSG § 42, 43
- Häufigkeit der Folgebelehrung IfSG § 42, 43
- Aufbewahrungsort der Folgebelehrung
- Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz
- Hygienebelehrung
- Wissenstest
- Rechtliche Grundlagen: IfSG § 42, IfSG § 43
Vorteile der Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz für Unternehmen
Wenn Sie Lebensmittel herstellen, verpflichtet das Gesetz Sie zur Schulung Ihrer Mitarbeiter nach dem Infektionsschutzgesetz, § 42, 43.
Wichtig ist, dass Ihre Mitarbeiter die Inhalte der Infektionsschutzschulung verstehen und umsetzen. Nur so können Sie die gesetzlichen Anforderungen an den Infektionsschutz einhalten und Ihre Kunden und Ihre Mitarbeiter vor Krankheiten schützen, die über Lebensmittel übertragen werden können.
Gerade für Aushilfskräfte, die keinerlei gastronomische Ausbildung genossen haben, ist die Teilnahme an einer Infektionsschutzbelehrung besonders notwendig. So lernen Ihre Mitarbeiter, wie sie Infektionskrankheiten erkennen und richtig handeln.
Unser Kurs ist didaktisch so aufbereitet, dass:
- Der Inhalt leicht zu verstehen ist – auch für Mitarbeiter mit Migrationshintergrund oder solche, die wenig lesen: Das Sprachniveau orientiert sich an A2/B1.
- Der Kurs im individuellen Lerntempo durchgeführt werden kann: Bei Unklarheiten kann auf vorherige Informationen zurückgegriffen werden.
- Der Kurs Spaß macht: dank interaktiver Elemente, Fotos und Videos.
- Wissen im Kurs gefestigt wird: dank Tests und Quiz-Elementen.
Häufige Fragen zur Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz:
Dauer: Wie lange dauert die Belehrung?
Die Gesamtdauer vom “E-Learning Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz § 42, 43 online” beträgt 20-25 Minuten.
Zertifikat: Habe ich nach Abschluss ein gültiges Zertifikat?
Ja, Sie erhalten Ihr persönliches Zertifikat für das “E-Learning Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz § 42, 43 online” nach dem Abschlusstest. Dieses ist sofort gültig und zeigt detailliert den Inhalt der Schulung.
Ihr Zugriff auf die Folgebelehrung bleibt nach der Anmeldung mindestens 4 Wochen lang möglich. Solange haben Sie Zugriff auf Ihr Zertifikat.
Zielgruppe: Welche Berufsgruppen müssen die Folgebelehrung machen?
- Mitarbeiter im Catering
- Küchenpersonal
- Mitarbeiter in der Warenkontrolle
- Hygieneschulung für Mitarbeiter aus der Gastronomie
- Führungskräfte in der Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, dem Lebensmittelhandwerk
- MitarbeiterInnen in der Lebensmittelindustrie, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, dem Lebensmittelhandwerk
Sprachen: Kann ich die Belehrung auch in einer anderen Sprache absolvieren?
- Ja, wir bieten die Schulung in mehreren Sprachen an: Klicken Sie oben auf die Flagge, um zu sehen, welche es sind.
Die Videos werden auf Deutsch oder Englisch angezeigt.
Die Sprache lässt sich jederzeit im E-Learning umschalten. Für Übersetzungsfehler übernehmen wir keine Haftung.
Buchung: Wie buche ich? Gibt es Gruppenbuchungen?
- Einzelbestellungen: Bestellung über den Warenkorb. Sie können sofort nach der Bezahlung starten. Zu unserer Anleitung auf YouTube.
- Gruppen erhalten den Log-in nach Überweisung.
Wichtig: Bei Buchung über den Warenkorb muss jeder Benutzer eine eigene E-Mail-Adresse haben.
- Gruppenbuchung: Wenn Sie die Lebensmittelhygiene-Schulung für mehrere Personen buchen möchten, dann nutzen Sie bitte die Buchungsmöglichkeit “Buchung auf Rechnung”. Rabatte:
- Ab 10 Personen: 10 % Rabatt
- Ab 50 Personen: 30 % Rabatt
Gruppen-Buchung Belehrung nach IfSG § 42, 43
Sie möchten für eine Gruppe buchen? Kein Problem!
Latifa Hourani –
Eine tolle interaktive Belehrung. Das Thema wird sehr gut erklärt, sodass es jeder verstehen kann. Sehr empfehlenswert!
Susanne Schröder –
Einfach und unterhaltsam, so kann die trocken Theorie gut vermittelt werden.
Lisa Prummer –
Mit bildlichen Darstellungen und interaktiven Tools wird der Inhalt der Folgebelehrung sehr gut verständlich gemacht.
Christina Kindsvater –
Die Quizfragen und die greifbaren Beispiele machen die Belehrung sehr interaktiv und einprägsam.
Laura Daßbach –
Top. Die Belehrung ist informativ, interaktiv gestaltet und kurzweilig. Absolut weiterzuempfehlen.
Ingo Lorenz (Verifizierter Besitzer) –
Ich habe noch nie so einen tollen Service erlebt. Meine Fragen wurden sofort und nett beantwortet. Die Belehrung war verständlich und kurzweilig. Hier stecken kompetente Menschen dahinter.