In der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Lebensmittelproduktion mit ihren global vernetzten Lieferketten ist es von entscheidender Bedeutung, immer auf dem neuesten Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen zu bleiben.
Das kürzlich eingeführte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bringt Veränderungen mit sich, die nicht nur deutsche Großunternehmen direkt betreffen, sondern indirekt auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs), die als unmittelbare Zulieferer ihre Großkunden unterstützen.
Hier sind einige Gründe, weshalb sich auch KMUs in der Lebensmittelproduktion zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz informieren sollten:
🔍 **Rechtliche Konformität:** Das LkSG legt Verpflichtungen zur Sorgfalt entlang von Lieferketten fest, um Risiken zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltproblemen zu verringern. Derzeit sind Unternehmen ab 3.000 Arbeitnehmern betroffen. Die Schwelle wird in 2024 auf 1.000 Arbeitnehmer abgesenkt. Es ist zu erwarten, dass die derzeit diskutierte EU-Richtlinie die Grenze auf 250 Arbeitnehmer herabsetzt bei ähnlichen und teilweise verschärften Inhalten. Das heißt, der „klassische“ Mittelstand wird betroffen sein. Bereits jetzt können LkSG-betroffene Unternehmen eine Konformität mit dem Gesetz nur mit Unterstützung ihrer unmittelbaren Zulieferer erreichen. Ein weitsichtiger und im Ressourceneinsatz optimierter Umgang mit dem Gesetz ist daher empfohlen.
🌍 **Marktrelevanz:** Verbraucher werden zunehmend bewusster in Bezug auf Nachhaltigkeit und ethische Geschäftspraktiken. LkSG-konforme Praktiken unterstützen betroffene Kunden kompetent und zielführend und können das Vertrauen von Kunden stärken sowie Wettbewerbsvorteile verschaffen.
📈 **Zukünftiges Wachstum:** Gut informierte KMUs können sich besser auf zukünftige Änderungen und Chancen vorbereiten. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem LkSG kann eine solide Grundlage für zukünftiges Wachstum und die damit einhergehenden Verpflichtungen legen.
💡 **Wissensaustausch:** Die Auseinandersetzung mit dem LkSG ermöglicht es KMUs, bewährte Verfahren und bewährte Methoden auszutauschen und von Branchenkollegen zu lernen.
Was sollten Entscheider in Lebensmittelunternehmen jetzt tun, um sich auf das LkSG vorzubereiten?
Als Inhaber, Geschäftsführer, Einkäufer, Qualitätsmanager oder Compliance Manager in Ihrem Unternehmen lade ich Sie herzlich ein, sich über die Auswirkungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf KMUs in der Lebensmittelproduktion zu informieren. Diese Veränderungen können eine Chance sein, um Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe zu heben.
Informieren Sie sich daher jetzt in unserer Schulung zum LkSG:
Nächste freie Termine haben wir am 10.10.2023 von 09:00-13:00. Informationen und Buchung unter: https://praxistrainings-lms.de/produkt/schulung-lieferkettensorgfaltspflichtengesetz-lksg/
Lassen Sie uns gemeinsam die Zukunft der Lebensmittelbranche gestalten. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Beste Grüße
Andreas Müller von stem-in-food-safety &
Jennifer Ziegler von Praxistrainings-LMS