2. Wer und was ist vom IfSG §§ 42, 43 betroffen?

Wer ist vom IfSG §§ 42, 43 betroffen? Du brauchst die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz §§ 42, 43, wenn du:  Klicke auf die schwarzen Dreiecke, um die Informationen zu erhalten: 1. MIT SENSIBLEN LEBENSMITTELN ARBEITEST, Du arbeitest mit sensiblen Lebensmitteln, wenn du  Lebensmittel herstellst, Lebensmittel behandelst, oder Lebensmittel in den Verkehr bringst, also “an Kunden oder Gäste weitergibst” …

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