IfSG Folgebelehrung § 42, 43 – Schulungspräsentation (deutsch) Sie erhalten eine Schulungspräsentation in deutscher Sprache für die gesetzlich vorgeschriebene IfSG-Folgebelehrung nach § 42, 43 – ideal zur eigenständigen Durchführung.
nur 49,90 € zzgl. MwSt.
Unsere Präsentationsschulung zur Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz (§ 42, § 43) bietet Ihnen eine einfache und effektive Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebene Auffrischung Ihrer Kenntnisse im Umgang mit Lebensmitteln durchzuführen. Die Inhalte sind strukturiert aufbereitet und vermitteln praxisnahes Wissen, das Sie flexibel nutzen können.
Schulung jederzeit verfügbar
Klar strukturierte Inhalte
einfache & praxisnahe Erklärung
Im Schulungspaket enthalten sind:
Kosten: Die Schulungsunterlagen kosten 39,90 € zzgl. MwSt.
💡Fazit: Mit unserer Schulungspräsentation zur Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz absolvieren Sie Ihre gesetzlich vorgeschriebene Auffrischung schnell, flexibel und kosteneffizient. 👉Starten Sie noch heute!
Food Safety Experte
Jürgen Mayer, Geschäftsführer des JMC Verlags, ist Berater, Dozent und Autor mit umfassender Expertise.
Inhaberin & Trainerin
Mit viel Liebe zum Thema erstelle ich die Inhalte unserer E-Learnings. Dabei nutze ich Beispiele, Videos, Animationen und Bilder.
Die Gesamtdauer beträgt ca. 30 Minuten.
Schulungstermin festlegenWählen Sie einen passenden Termin für die Schulung.
Teilnehmende einladenInformieren Sie alle Mitarbeitenden, die an der Schulung teilnehmen sollen, und stellen Sie sicher, dass sie den Termin einplanen können.
Schulung durchführenNutzen Sie die Präsentation und die Erläuterungen, um die Inhalte verständlich und strukturiert zu vermitteln. Gehen Sie auf Fragen ein und stellen Sie sicher, dass alle Teilnehmenden die relevanten Themen verstehen.
Teilnahme dokumentierenHalten Sie die Schulung mit der beiliegenden Teilnehmendenliste fest. Lassen Sie alle Anwesenden unterschreiben und ergänzen Sie weitere notwendige Inhalte, wie bspw. das Datum der Schulung.
Unterlagen archivierenBewahren Sie die ausgefüllte Teilnehmendenliste als Nachweis für Behörden oder interne Kontrollen sicher auf.
Die Folgebelehrung nach IfSG müssen alle Personen absolvieren, die beruflich mit unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen. Dazu gehören Mitarbeitende in Lebensmittelproduktion, Gastronomie, Handel und Gemeinschaftsverpflegung sowie Reinigungskräfte in Lebensmittelbetrieben. Die Erstbelehrung erfolgt vor Arbeitsbeginn, die Folgebelehrung alle zwei Jahre durch die ArbeitgeberInnen.
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