Lebensmittelhygieneschulung
Die Lebensmittelhygieneschulung ist die gesetzlich geforderte Schulung für alle Personen, die mit Lebensmitteln umgehen. Rechtsgrundlagen sind Anhang II Kapitel XII der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV). Sie ist nicht mit der Belehrung nach Infektionsschutzgesetz zu verwechseln – beide Schulungen sind getrennt voneinander verpflichtend. Rechtliche Details erläutert unser Fachbeitrag Hygieneschulung nach § 4 LMHV.
Typische Inhalte sind:
- Grundlagen der Mikrobiologie und lebensmittelbedingter Erkrankungen
- Personalhygiene: Händewaschen, Arbeitskleidung, Schmuck, Verhalten bei Krankheit
- Vermeidung von Kreuzkontaminationen
- Temperaturführung, Kühlkette und Erhitzung
- Reinigung und Desinfektion
- Allergene und Kennzeichnung
- Eigenkontrollen und Dokumentation nach HACCP
Die LMHV schreibt kein festes Intervall vor; in der Praxis hat sich – auch mit Blick auf Standards und Behördenerwartungen – eine mindestens jährliche Auffrischung etabliert. Für Industriebetriebe eignet sich unsere Lebensmittelhygiene-Schulung; speziell für Gastronomiebetriebe gibt es das kompakte Hygienepaket Gastronomie.
