Hygieneschulung ist der Oberbegriff für Unterweisungen, die Beschäftigten das nötige Wissen und Verhalten für hygienisches Arbeiten vermitteln. In Lebensmittelbetrieben ist sie gesetzlich vorgeschrieben: Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 verlangt, dass Beschäftigte entsprechend ihrer Tätigkeit überwacht und in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen bzw. geschult werden. In Deutschland konkretisiert § 4 LMHV diese Pflicht – umsetzbar etwa mit unserer LMHV §4-Schulung.
Je nach Kontext umfasst der Begriff unterschiedliche Formate:
- Lebensmittelhygieneschulung nach VO (EG) 852/2004 und § 4 LMHV
- Belehrung nach § 43 IfSG (Erst- und Folgebelehrung)
- HACCP-Schulungen für verantwortliche Personen
- Hygieneunterweisungen für Fremdfirmen und Dienstleister, z. B. als Inhouse-Schulung für Dienstleistende
Schulungen sollten regelmäßig, zielgruppengerecht und – bei mehrsprachigen Teams – verständlich erfolgen. Teilnahme und Inhalte sind zu dokumentieren; die Wirksamkeit sollte überprüft werden. E-Learnings zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit erleichtern dies, da Nachweise automatisch erstellt werden. Für ganze Teams lohnt sich die Gruppenbuchung; Präsenzformate im eigenen Betrieb bieten unsere Inhouse-Schulungen.
