E-Learning

IfSG §§ 42, 43

ZFU-zertifiziert

Folgebelehrung Infektionsschutzgesetz — Schulung nach IfSG §§ 42, 43 (online)

Erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Unterweisungspflichten nach § 42, 43 Infektionsschutzgesetz mit einer flexiblen Online-Schulung. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeitenden für hygienisches Verhalten und den richtigen Umgang mit ansteckenden Erkrankungen im Lebensmittelbetrieb.

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18 Sprachen*

Rechtssicher

Mit Zertifikat

4 Kapitel inkl. 2 Videos

Infektionsschutzgesetz §42, §43

Arbeiten Sie mit Lebensmitteln? Dann brauchen Sie eine Folgebelehrung nach Infektionsschutzgesetz § 42, § 43

Mitarbeitende, die mit Lebensmitteln umgehen, tragen täglich Verantwortung für die Gesundheit anderer Menschen. Infektionskrankheiten oder hygienische Fehlverhalten können dazu führen, dass Krankheitserreger auf Lebensmittel übertragen werden.

Die regelmäßige Folgebelehrung nach § 42, 43 Infektionsschutzgesetz hilft dabei, Mitarbeitende für ihre Verantwortung zu sensibilisieren, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und richtig zu handeln. Mit unserer Online-Schulung erfüllen Sie Ihre Unterweisungspflicht einfach, flexibel und rechtssicher.

Gesetzliche Vorgaben

Inhalte entsprechend Infektionsschutzgesetz § 42, 43

Sofort starten:

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Interaktiv:

Text zum Lesen mit Videos, Interaktionen, Bildern und Tests

Verständlich:

Einfach erklärt, in 18 Sprachen

Nachhaltig:

Dank vieler Interaktionen und Videos

Mit Zertifikat

Datiertes PDF-Zertifikat zum Download.

ZFU zugelassenes Siegel mit Zulassungsnummer 7551425 für staatlich geprüften Fernunterricht

Offiziell zugelassen

Geprüft & zertifiziert durch die ZFU.

Diese Schulung ist durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und offiziell zugelassen (Zulassungs­nummer 7551425). Damit erfüllt sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen nach § 42, 43 IfSG, sondern zudem die Anforderungen der ZFU an Didaktik, Vertrags­bedingungen und Verbraucher­schutz.

Paketvorteil

Mehrere Schulungen benötigt? Im Paket günstiger:
Lebensmittelhygiene, IfSG, Allergene und Arbeitsschutz gemeinsam buchen und gegenüber den Einzelkursen sparen.

Vorteile

Vorteile des E-Learnings Folgebelehrung § 42, § 43 online

Sofort starten

Zahlen und starten

Zertifikat

Direkt als PDF

18 Sprachen*

Übersetzt

Interaktiv

Bilder, Videos, Tests

Für Gruppen*

Sonderkonditionen

Verständlich

einfache Sprache

* Übersetzungen: Für die Übersetzungen nutzen wir Google Translate. Nur so können wir unsere günstigen Preise halten. Sollte sich einmal der Fehlerteufel einschleichen, dann korrigieren wir diesen gerne. Informieren Sie uns per E-Mail an elearning@praxistrainings-lms.de). Videos werden auf Deutsch oder Englisch angezeigt. Weitere Sprachen fügen wir auf Anfrage gerne kostenfrei hinzu. 

** Für Gruppen: Melden Sie sich unter elearning@praxistrainings-lms.de und wir richten Ihnen einen Gruppenzugang ein. Folgende Rabatte gelten für Gruppen: Ab 10 Personen bieten wir 10 % Rabatt auf den Kurspreis an, 30 % Rabatt ab 50 Personen. Weitere auf Anfrage. E-learning-Zugänge bleiben mindestens 4 Wochen aktiv.

Gesetzliche Grundlagen

Wofür brauche ich eine Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Mitarbeitende sensibilisieren und Verbraucher wirksam schützen

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, trägt täglich Verantwortung für die Gesundheit anderer Menschen. Bestimmte Infektionskrankheiten oder Krankheitssymptome können dazu führen, dass Krankheitserreger auf Lebensmittel übertragen werden und Verbraucherinnen und Verbraucher gefährden.

Die regelmäßige Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz unterstützt Mitarbeitende dabei, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, ihre Mitwirkungspflichten zu verstehen und im Ernstfall richtig zu handeln. Gleichzeitig erfüllen Unternehmen ihre gesetzliche Unterweisungspflicht und stärken das Bewusstsein für Hygiene und Infektionsschutz im Arbeitsalltag.

Übersicht

Pflicht­schulungen zu LMHV & IfSG.

Welche Schulung wird einmalig vor Arbeitsbeginn benötigt — und welche regelmäßig?

Einmalig

Vor Arbeitsbeginn

Zielgruppe

Welche Berufs­gruppen brauchen eine Folgebelehrung nach §§ 42, 43 IfSG?

Personen mit Lebensmittelkontakt

Die Folgebelehrung richtet sich an Mitarbeitende, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen oder dabei mit leicht verderblichen bzw. unverpackten Lebensmitteln in Berührung kommen. Ziel ist es, regelmäßig über Tätigkeitsverbote, Mitwirkungspflichten und den richtigen Umgang mit ansteckenden Erkrankungen zu informieren.

Lebensmittelherstellung, Verarbeitung und Verkauf

Die Schulung eignet sich für Mitarbeitende in Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, behandeln, verarbeiten, lagern oder in Verkehr bringen – unabhängig davon, ob sie direkt mit den Lebensmitteln arbeiten oder durch ihre Tätigkeit Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit haben.

Besonders relevant ist der Kontakt mit leicht verderblichen Lebensmitteln wie z. B.:

  • Milch, Milcherzeugnisse, Eiprodukte
  • Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte
  • Baby- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung
  • Salate (Feinkost, Rohkost, Kartoffeln), Sprossen, Keimlinge
  • Marinaden, Mayonnaise

Wichtig: Sie benötigen vor Arbeitsstart eine Erstbelehrung nach Infektions­schutzgesetz § 43 von Ihrem Gesundheitsamt — diese Schulung ist lediglich die Folgebelehrung.

Feedback von Teilnehmenden

"Eine tolle interaktive Belehrung. Das Thema wird sehr gut erklärt, sodass es jeder verstehen kann. Sehr empfehlenswert!"

Latifa

5,0 · verifiziert

5,0

fünf kleine gelbe Stern Symbole auf transparentem Hintergrund
98 % Weiterempfehlung

Team hinter der Schulung

Von Experten erstellt.

Vier Fach- und Sprach­expert:innen sorgen für didaktische Qualität und rechts­sichere Inhalte.

Porträt einer jungen Fachkraft in einem dunkelblauen Blazer mit Brille und verschränkten Armen vor einer Wand.

INHABERIN

Jennifer Ziegler

Inhaberin & Trainerin

20 Jahre Praxis

Mit viel Liebe zum Thema erstelle ich die Inhalte unserer E-Learnings. Dabei nutze ich Beispiele, Videos, Animationen und Bilder. 

Porträt einer lächelnden Frau mit halblangem blondem Haar, Brille und blauem Blazer vor hellem Hintergrund.

EXPERTIN

Dr. Anke Albert

Sprachexpertin

15 Jahre Praxis

Ich sorge dafür, dass auch Menschen, die deutsch als Fremdsprache sprechen, die Inhalte gut verstehen können.

Porträt eines Experten in Anzug, Krawatte und Brille mit kurzem Bart und verschränkten Armen vor einer hellen Steinwand.

EXPERTE

Thomas Zydeck

Fachexperte

30 Jahre Praxis

In der Gastronomie ist der hygienische Umgang mit Lebensmitteln unumgänglich. In diesem E-Learning sind meine Inhalte vollständig und anschaulich vermittelt.

Porträt einer Frau mit Brille und grauem Nadelstreifen-Blazer mit verschränkten Armen vor hellem Hintergrund.

EXPERTIN

Dr. Andrea Dreusch

Fachexpertin

35 Jahre Praxis

Lebensmittel müssen sicher sein. Um dies zu erreichen, werden in diesem E-Learning komplexe Themen mitarbeitergerecht dargestellt.

Lerninhalte

Inhalte E-Learning Folgebelehrung §§ 42, 43

Die Onlineschulung beinhaltet:

4 Kapitel

Strukturierter Aufbau

2 Videos

Anschaulicher Praxisbezug

4 Wissenstests

Lernkontrolle pro Kapitel

1 Abschluss-Test

Final-Quiz

Zertifikat

Persönlich & datiert

Kurz & knapp: diese Themen behandeln wir

  • 1 Grundlagen des § 42, 43 Infektionsschutzgesetz und Bedeutung der Folgebelehrung
  • 2 Übertragbare Erkrankungen, Symptome und Tätigkeitsverbote
  • 3 Mitwirkungs- und Informationspflichten gegenüber dem Arbeitgeber
  • 4 Persönliche Hygiene und Vermeidung von Infektionsübertragungen
  • 5 Verhalten bei Krankheit im Arbeitsalltag
  •  
  • 6 Praxisbeispiele und typische Alltagssituationen

Kapitel­übersicht

4 Kapitel — strukturiert und praxisnah

Gelbes Ausrufe-Zeichen-Symbol auf dunkelblauen viereckigen Hintergrund

01

Kapitel 01

Warum gibt es das Infektionsschutzgesetz (IfSG)?

  • Sensibilisierung und Ziele des Infektionsschutzgesetzes
  • Video zur Sensibilisierung auf das Thema 
Gelbes Buch-Symbol auf dunkelblauen viereckigen Hintergrund

02

Kapitel 02

Wer und was ist vom IfSG §§ 42, 43 betroffen?

  • Vom Infektionsschutzgesetz betroffene Personen 
  • Vom Infektionsschutzgesetz betroffene Lebensmittel
  • Wissenstest 
Gelbes Stern-Symbol auf dunkelblauen viereckigen Hintergrund

03

Kapitel 03

Was muss ich tun, um das Infektionsschutzgesetz einzuhalten?

  • Verantwortung für das Infektionsschutzgesetz
  • Tätigkeitsverbot: erkennen und befolgen
  • Meldepflichtige Krankheiten: erkennen 
  • Meldepflicht: verstehen und einhalten
  • “Ausscheider”
  • Hautverletzungen und Hautkrankheiten: richtig handeln
  • Wissenstest
Gelbes Kalender-Symbol auf dunkelblauen viereckigen Hintergrund

04

Kapitel 04

Gut zu wissen und rechtliche Grundlagen

  • Erstbelehrung nach IfSG § 42, 43
  • Häufigkeit der Folgebelehrung IfSG § 42, 43
  • Aufbewahrungsort der Folgebelehrung
  • Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz
  • Hygienebelehrung
  • Wissenstest
  • Rechtliche Grundlagen: IfSG § 42, IfSG § 43

Für Unternehmen

Vorteile der Folgebelehrung IfSG §42, §43 für Unternehmen.

Weniger Hygiene­vorfälle

Geschulte Mitarbeitende erkennen Risiken früher — weniger Reklamationen, weniger Beschwerden.

Audit-sicher

Jede:r Mitarbeiter:in mit Zertifikat (ZFU-zugelassen) — bei Behörden­audits jederzeit vorzeigbar.

Zentrale Dokumentation

Alle Zertifikate gebündelt im Gruppenleiter-Dashboard — jederzeit exportierbar als PDF.

Ohne Produktions­ausfälle

Mitarbeitende absolvieren die Schulung flexibel — keine Schicht­plan-Probleme, keine Reisekosten.

Erinnerung

Automatische Erinnerungen für die Folge­schulung alle 2 Jahre.

Skalierbar im Team

Gruppen­buchung mit Sammel­rechnung — kein Vorab-Klick durch jeden Mitarbeitenden nötig. Mengen­rabatte ab 10 Lizenzen.

Gruppenbuchung

Mehr als 10 Mitarbeitende? Dann lohnt sich ein Mengenrabatt.

Alle Rezensionen

Geprüfte Bewertungen ehemaliger Teilnehmer:innen.

Anonymisiert nach Schulungs­abschluss erhoben — sortiert nach Datum.

FAQ

Häufige Fragen zur Folgebelehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz

Die Folgebelehrung richtet sich an Personen, die beruflich mit Lebensmitteln umgehen oder in Bereichen arbeiten, in denen eine Übertragung von Krankheitserregern auf Lebensmittel möglich ist. Dazu gehören unter anderem Beschäftigte in Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung, Lebensmittelherstellung, Bäckereien, Fleischereien, Catering, Kantinen sowie im Lebensmitteleinzelhandel.

Nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz muss der Arbeitgeber Mitarbeitende nach der Erstbelehrung alle 24 Monate über die Inhalte des Infektionsschutzgesetzes belehren. 

Nein. Die Folgebelehrung ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Vor der erstmaligen Aufnahme einer entsprechenden Tätigkeit muss die Erstbelehrung beim zuständigen Gesundheitsamt oder einer hierfür zugelassenen Stelle erfolgen. Die Folgebelehrung wird anschließend regelmäßig durch den Arbeitgeber durchgeführt.

Ja. Die Folgebelehrung kann vollständig online absolviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden automatisch ihre persönliche Teilnahmebescheinigung als Nachweis über die durchgeführte Unterweisung.

Ja. Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung steht Ihnen Ihre persönliche Teilnahmebescheinigung als PDF direkt zum Download zur Verfügung. Unternehmen können die Nachweise zusätzlich zentral verwalten und dokumentieren.

Ja. Für Unternehmen bieten wir Gruppenbuchungen mit zentraler Verwaltung, Sammelrechnung und attraktiven Mengenrabatten an. So lassen sich auch größere Teams einfach und effizient schulen.

Ja, wir bieten die Schulung in mehreren Sprachen an: Klicken Sie unten auf die Flagge, um zu sehen, welche es sind.
Die Videos werden auf Deutsch oder Englisch angezeigt.

Die Sprache lässt sich jederzeit im E-Learning umschalten. Für Übersetzungsfehler übernehmen wir keine Haftung.

  • Einzelbestellungen: Bestellung über den Warenkorb. Sie können sofort nach der Bezahlung starten. Zu unserer Anleitung auf YouTube.
  • Für Gruppenbuchungen gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Diese werden hier erklärt.

Wichtig: Bei Buchung über den Warenkorb muss jeder Benutzer eine eigene E-Mail-Adresse haben.

Gruppenbuchung Rabatte:

  • Ab 10 Personen: 10 % Rabatt
  • Ab 50 Personen: 30 % Rabatt
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