Lebensmittelhygieneschulung

Lebensmittelhygieneschulung

Die Lebensmittelhygieneschulung ist die gesetzlich geforderte Schulung für alle Personen, die mit Lebensmitteln umgehen. Rechtsgrundlagen sind Anhang II Kapitel XII der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 sowie § 4 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV). Sie ist nicht mit der Belehrung nach Infektionsschutzgesetz zu verwechseln – beide Schulungen sind getrennt voneinander verpflichtend. Rechtliche Details erläutert unser Fachbeitrag Hygieneschulung nach § 4 LMHV.

Typische Inhalte sind:

Die LMHV schreibt kein festes Intervall vor; in der Praxis hat sich – auch mit Blick auf Standards und Behördenerwartungen – eine mindestens jährliche Auffrischung etabliert. Für Industriebetriebe eignet sich unsere Lebensmittelhygiene-Schulung; speziell für Gastronomiebetriebe gibt es das kompakte Hygienepaket Gastronomie.

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